Rechtstipp: Sorgerecht - Verweigert sich der Sohn dem Vater, liegt das nicht automatisch an der Mutter
Verweigert ein 11-jähriger Junge nach der Scheidung seiner Eltern den Umgang mit dem Vater, so kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass das Kind vom anderen Elternteil (also von der der Mutter, wo der Junge mit seiner kleinen Schwester lebt) manipuliert wird. Gibt es dafür keine Anhaltspunkte, so ist nicht davon auszugehen, dass das Kind negativ beeinflusst wird. Das gelte insbesondere dann, wenn die 5-jährige Schwester ihren Vater regelmäßig besucht. Der Vater kann nicht durchsetzen, dass ihm das Sorgerecht übertragen wird. Ebenso sei eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts angesichts des eskalierten Elternkonflikts nicht mehr denkbar, wenn auch der Vater für die noch Jahre nach der Trennung herrschende strittige Familiensituation eine nicht unerhebliche Mitverantwortung trage. (OLG Frankfurt am Main, 7 UF 88/25) - vom 05.01.2026 PM 3/13.01.2026
Steuertipp: 20.000 Euro zu Ostern sind auch für Vermögende nicht "üblich"
Schenkt ein Vater seinem Sohn zu Ostern 20.000 Euro, so handelt es sich dabei nicht um ein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk". Das gelte auch dann, wenn der Vater sehr vermögend ist. Die Vermögensverhältnisse des Schenkers müssten bei der Beurteilung der Üblichkeit außen vor bleiben. Der Sprössling muss Schenkungsteuer zahlen, weil 20.000 Euro zu Ostern nicht als »übliches Gelegenheitsgeschenk« unter die Steuerfreiheit nach dem nach dem Erbschaftsteuergesetz fallen. Der Begriff des üblichen Gelegenheitsgeschenks sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch Auslegung des Gerichts zu konkretisieren sei. Danach dürfe sich die Üblichkeit nicht an den Vermögensverhältnissen einzelner Familien orientieren. (FG Rheinland-Pfalz, 4 K 1564/24) - vom 04.12.2025