01.08.2025
Die Niederlande müssen ihre Vorschriften zur Besteuerung von Investmentfonds mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang bringen. Die Europäische Kommission hat beschlossen, an den Mitgliedstaat eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu richten, weil er seine Steuerermäßigungsregelung (afdrachtvermindering) nicht mit dem garantierten freien Kapitalverkehr in Einklang gebracht hat.
Das niederländische Recht sehe eine Ermäßigung der Dividendensteuer vor, die Investitionsfonds auf Dividenden von Unternehmen gezahlt haben, an denen sie Anteile halten, erläutert die Kommission. Diese Ermäßigung werde aufgrund der zu entrichtenden Dividendensteuer (und ähnlicher ausländischer Steuern) gewährt. Im Gegensatz zu niederländischen Investitionsfonds könnten ausländische Investitionsfonds die von niederländischen Unternehmen gezahlte Dividendensteuer auf Dividenden, die sie an ausländische Investitionsfonds ausschütten und die letztere anschließend an ihre eigenen Anleger weitergeben, nicht verrechnen. Die niederländische Steuerermäßigungsregelung mache es daher für ausländische Investitionsfonds weniger attraktiv, für niederländische Anleger tätig zu werden und in Anteile von in den Niederlanden ansässigen Unternehmen zu investieren.
Dies führt laut Kommission zu einer Ungleichbehandlung zum Nachteil von Investmentfonds aus anderen Mitgliedstaaten der EU und des EWR und behindert damit grenzüberschreitende Investitionen im Binnenmarkt.
Bereits am 25.07.2025 sei daher ein Aufforderungsschreiben an die Niederlande gegangen. Die niederländischen Behörden hätten daraufhin das Vorliegen einer Beschränkung nicht anerkannt und die Maßnahme als durch ein Erfordernis des Allgemeininteresses gerechtfertigt angesehen. Sie lehnten daher eine Änderung der niederländischen Rechtsvorschriften ab. Die Kommission habe daher beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten. Dieses müsse nun binnen zwei Monaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls könne die Kommission beschließen, dass die Niederlande sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten müssen.
Europäische Kommission, PM vom 17.07.2025