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17.06.2025

Ehemaliger IS-Terrorist: Rechtmäßige Ausweisung bestätigt

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Ausweisung eines ehemaligen führenden Mitglieds der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) aus Deutschland für rechtmäßig erklärt. Ebenso bestätigt wurden begleitende aufenthaltsrechtliche Auflagen, darunter eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei, die Beschränkung des Aufenthalts auf eine bestimmte Stadt sowie die weitgehende Untersagung der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Das Gericht hat damit seine Eilentscheidung aus dem Mai 2024 bestätigt.

Zur Begründung führt das VG aus, zwingende Gründe der nationalen Sicherheit rechtfertigten die Ausweisung. Vom Kläger gehe weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Diese überwiege die familiären Belange als Vater von sieben Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Die Aufenthaltsbeschränkung und die tägliche Meldeauflage sollen verhindern, dass der Kläger erneut Kontakt zur islamistisch-salafistischen Szene aufnimmt. Die Untersagung der Nutzung von Kommunikationsmitteln diene dem Schutz der inneren Sicherheit sowie dem Schutz Dritter. Vor seiner Inhaftierung habe der Kläger eine große Reichweite in sozialen Medien gehabt und diese unter anderem zur Verbreitung extremistischer Inhalte genutzt.

Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, PM vom 13.06.2025, 27 K 7349/23, nicht rechtskräftig