03.11.2026
Einige der von der Bundesregierung im Entwurf des Jahressteuergesetzes (BT-Drs. 21/8283) geplanten Maßnahmen sind von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 02.11.2026 sehr kritisch gesehen worden.
So warnte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vor einer Beschneidung der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtschichtzuschlägen. Bundestag und Bundesregierung sollten sich nicht dem Verdacht aussetzen, ausgerechnet den mit am höchsten belasteten Berufsgruppen die steuerfreien Zuschläge für die entsprechenden Arbeitszeiten beschneiden zu wollen.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft kritisierten die Regelung ebenfalls. Die Unternehmen würden gezwungen, aufwendig vertragliche Anpassungen vorzunehmen, um ihre Angestellten nicht schlechter zu stellen, wenn deren steuerfreie Gehaltsbestandteile reduziert werden müssten. Es drohe ein Mehr an Bürokratie.
Auch vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hieß es, durch die Neuregelung werde die steuerfreie Grenze für Zuschläge schneller überschritten, und Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit würden in geringerem Umfang steuerfrei bleiben. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels dürften die Beschäftigten nicht durch eine Verringerung der steuerfreien Zuschläge belastet werden.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sprach sich wie die Wirtschafts-Organisationen gegen die Erhebung zusätzlicher Daten für die Lohnsteuerjahresbescheinigung aus. Oft würden die von den Unternehmen zu erhebenden Daten gar nicht ausgewertet. Der Deutsche Steuerberaterverband sah die zunehmende Belastung durch immer neue Datenübermittlungs- und Mitwirkungspflichten kritisch. Der vorliegende Gesetzentwurf setze diese Entwicklung fort.
Der BdSt kritisierte auch geplante Änderungen im Reisekostenrecht und die geplante Verkürzung des Zeitraums für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate. Den Arbeitnehmern drohten erhebliche Nachteile, da für viele Arbeitnehmer die günstigere steuerliche Behandlung als Auswärtstätigkeit entfallen könnte. Offenbar würden die Änderungen von der Regierung aus "rein fiskalischem Interesse" vorgenommen. Die geplanten Änderungen hatte auch der DGB kritisiert. Der BVL erklärte, besonders betroffen seien Berufs- und Zeitsoldaten sowie Beschäftigte der Bauwirtschaft. Die bisherige Regelung habe sich bewährt. Jetzt werde es zu neuen Abgrenzungsproblemen kommen.
Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte, dass der organisierte Umsatzsteuerbetrug, das größte ungelöste Vollzugsproblem, unbearbeitet bleibe. "Er verursacht Jahr für Jahr erhebliche Steuerausfälle und untergräbt das Vertrauen in einen gerechten Steuervollzug", so die Organisation. Gerade hier wäre entschlossenes Handeln des Gesetzgebers gefragt. Diese Chance lasse der Entwurf ungenutzt, hieß es in der Stellungnahme der Organisation.
Ebenfalls kritisch äußerte sich Alison Schultz (Tax Justice Network). Die Eindämmung der Steuervermeidung multinationaler Konzerne sei dringlicher denn je. Allein Deutschland könnte jährlich mindestens 15 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen erzielen, wenn Konzerngewinne dort besteuert würden, wo die Unternehmen tatsächlich wirtschaftlich tätig seien, statt dort, wo die Steuersätze besonders niedrig seien. Diese zusätzlichen Einnahmen wären deutlich höher als die rund elf Milliarden Euro, die die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2027 durch Kürzungen und andere Einsparmaßnahmen erzielen wolle.
Ein Thema war auch die Erhöhung der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen werden von Steuerpflichtigen erhoben, die Steuern nachzahlen müssen. Der Zinssatz betrug seit 2019 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. Ab 2027 soll der monatliche Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent verdoppelt werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden. Die Bundessteuerberaterkammer zeigte sich unzufrieden mit der Regelung. Der Gesetzgeber sollte die Zinsregelungen insgesamt neu ordnen. Eine punktuelle Anpassung einzelner Zinstatbestände reiche nicht aus.
Jörg Grune (INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft) befasste sich mit Details zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Er sprach sich für Änderungen an dem Gesetzentwurf aus und wandte sich unter anderem aus Gründen der Rechtssicherheit gegen eine Rückwirkung, wenn die Eingliederungsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Außerdem ging es in der Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, die erreichen will, dass die elektronischen Postfächer für die Kommunikation von Anwälten und Steuerberatern mit den Finanzgerichten (beA und beSt) auch zur Nutzung mit den Finanzbehörden zugelassen werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 02.11.2026